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Zweck der Stiftung ist die Jugendhilfe (Jugendpflege und Fürsorge). Dies wird erreicht durch finanzielle und sachliche Unterstützung zur Errichtung von Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Kinderkrippen, Kinderhorten sowie weiterer Projekte der Kinder- und Jugendpflege im Großraum Münchens Das Antragsverfahren ist formlos, eine detailierte Vorhabensbeschreibung ist aber erforderlich. Die Entscheidung über die Vergabe von Fördermittel findet jeweils im März und Juni/Juli für das folgende Halbjahr statt. |